Bildungs- und Teilhabepaket an der Averbruchschule
Schulsozialarbeit
Seit dem 01. Februar 2012 gibt es die Schulsozialarbeit hier in der Averbruchschule. Träger ist der Caritasverband, der auch als Kooperationspartner bei der Offenen Ganztagsschule seit Jahren erfolgreich für die Kinder der Schule arbeitet.
Die Schulsozialarbeit ist die Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Schule und soll die Kooperation zwischen den Institutionen sicherstellen. Sie vertritt am Ort der Schule das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) und sorgt dafür, dass diese Leistungen möglichst schnell den hilfebedürftigen Kindern zugute kommen.
Corona
Das Bildungs – und Teilhabepaket
Schülerinnen und Schüler haben einen Rechtsanspruch auf diese Leistungen, wenn sie oder ihre Eltern
Leistungsberechtigt nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) sind oder
Sozialhilfe nach dem SGB XII oder nach § 2 AsylbLG oder
Wohngeld oder den Kinderzuschlag nach dem BKGG erhalten.
Auch wer Leistungen nach § 3 AsylbLG bekommt, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben.
Das ist drin im Bildungspaket
· Kultur, Sport, Mitmachen
Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel oder Kultur mitmachen. Deswegen wird zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein oder für die Musikschule in Höhe von monatlich bis zu 10 Euro übernommen.
· Schulbedarf
Damit bedürftige Kinder mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, wird ihnen zweimal jährlich ein Zuschuss überwiesen – zu Beginn des Schuljahres 70 Euro und zum zweiten Halbjahr 30 Euro, insgesamt also 100 Euro.
· Schülerbeförderung
Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Sind die Beförderungskosten erforderlich und werden sie nicht anderweitig übernommen, werden diese Ausgaben erstattet.
· Lernförderung
Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn dadurch da Lernziel – in der Regel die Versetzung in die nächste Klasse – erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.
· Mittagessen in KiTa, Schule und Hort
Einen Zuschuss fürs gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn KiTa, Schule oder Hort ein entsprechendes Angebot bereithalten. Der verbleibende Eigenanteil der Eltern liegt bei einem Euro pro Tag.
· Tagesausflüge und Klassenfahrten
Eintägige Ausflüge in Schulen und KiTas werden zusätzlich finanziert. Die Kosten mehrtägiger Klassenfahrten werden wie bisher erstattet.
Kontakt:
Jessica Wende
Allgemeine Informationen über das Bildungs- und Teilhabepaket in NRW gibt es auf den Internetseiten des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales:
zum MAIS hier klicken!
Informationen über die Umsetzung des BuT im Kreis Wesel
gibt es bei der Kreisverwaltung.
zum BuT beim Kreis Wesel hier klicken!