Beurlaubung vom Unterricht und von sonstigen Schulveranstaltungen
Ihr Kind kann aus wichtigen Gründen von der Schulleitung beurlaubt werden:
- Diese Gründe können familiäre Anlässe sein: Erstkommunion, Geburt, Hochzeit, schwere Erkrankung und Todesfall in der Familie). Die Dauer der Beurlaubung richtet sich nach dem Einzelfall.
- Es gibt auch Veranstaltungen, zu denen Sie eine Beurlaubung beantragen können:
• kulturelle Veranstaltungen (aktive Teilnahme an künstlerischen oder wissenschaftlichen Wettbewerbe, Aufführungen von Chor, Orchester oder Theater)
• Sportveranstaltungen (aktive Teilnahme an Wettkämpfen, Trainingslagern, Sportfesten) - Eine weiterer Grund sind religiöse Veranstaltungen (religiöse Feiertage wie Ramadan oder Opferfest). Feiern Sie mehr als einen Tag, kann Ihr Kind darf nur für einen Tag beurlaubt werden. Einen Antrag finden Sie hier.
- Es gilt immer: Der Antrag muss rechtzeitig (mindestens eine Woche vorher) bei der Klassenlehrkraft abgegeben werden. Der Antrag wird dann der Schulleitung zur Genehmigung weitergeleitet.Beurlaubungen direkt vor oder nach den Ferien sind in der Regel nicht möglich. Bitte wenden Sie hierzu an die Klassenlehrkraft.