Vor wenigen Stunden wurde die neue Coronabetreuungsverordnung veröffentlicht. Sie finden die Verordnung hier.
Demnach gilt ab Montag folgende Regelung:
• Es gilt eine Maskenpflicht in der Schule. Die Maskenpflicht gilt auf dem Schulhof, in den Gängen, im Klassenraum und auch am Sitzplatz.
• Die Kinder sollten eine medizinische Maske tragen. Das kann eine OP-Maske (meistens blau-weiß) sein. Sollte die medizinische Maske nicht passen, so kann auch eine Alltagsmaske getragen werden.
• Denken Sie bitte daran, ihrem Kind auch Ersatzmasken mitzugeben – gerade wenn es auch in der Betreuung ist.
• Während der Frühstückpause und dem Mittagessen darf auf dem Sitzplatz die Maske abgenommen werden.
Des Weiteren gelten folgende Regelungen:
• Da die Kinder Aufgaben zur selbstständigen Erledigung für den Distanztag erhalten, gibt es keine Hausaufgaben.
• Statt Sport wird es Bewegungseinheiten in der Klasse am Platz oder verteilt auf dem Schulhof bzw. Bolzplatz geben.
• Die Klassen 2 und 4 nutzen bitte den Eingang über den Bolzplatz, um zur Schule zu kommen und auch, um die Schule zu verlassen.
• Die Klassen 1 und 3 kommen über die Rosenstraße auf den Schulhof und verlassen ihn darüber wieder.
Der Elternsprechtag wurde aufgrund der langen Distanzzeit auf Ende April / Anfang Mai verschoben.