Jahr: 2021

  • Unterricht und Selbsttests ab dem 19.4.

    Unterricht und Selbsttests ab dem 19.4.

    Ab Dienstag, 20.04., findet das Wechselmodell statt. Den Plan dazu habe ich Ihnen noch einmal angehängt. Bitte denken Sie daran, dass am Montag, 19.04., schulfrei ist (Lehrergesundheitstag). Ihre Kinder bekommen keine Schulaufgaben. An alle OGTS-Eltern: Bitte melden Sie Ihren Betreuungsbedarf für Montag schnellstmöglich bei der OGTS schriftlich / mündlich / per E-Mail an.

    Wie bereits erwähnt, unterliegen alle Personen in der Schule der Testpflicht. Ihre Kinder und das gesamte Schulpersonal muss sich zwei Mal wöchentlich auf Corona testen. Das Land hat den Grund- und Förderschulen versprochen, sich schnellstmöglich um altersgerechte Tests zu bemühen. Bis dahin kommen die Tests zu Einsatz, die auch wir Erwachsene nutzen.

    Der Testpflicht werden wir wie folgt nachkommen: Montag und Mittwoch: Testung Gruppe A 1. Stunde Dienstag und Donnerstag: Testung Gruppe B 1. Stunde (In der nächsten Woche wird die 2. Testung der Gruppe A am Freitag stattfinden. Durch die Feiertage wird sich dies immer ein wenig verschieben)

    Es ist für alle eine weitere Herausforderung – sowohl für Ihre Kinder als auch für das schulische Personal. In dieser Woche habe ich die Kinder der Notbetreuung bei der Testung begleitet. Ja, es ist nicht schön. Es ist unangenehm. Es ist nicht kindgemäß. Es raubt Lernzeit. Doch die allermeisten Kinder haben dieses mit Bravour gemeistert und waren stolz auf sich. Natürlich leiten wir die Kinder pädagogisch an und gehen auf mögliche Ergebnisse ein. Für weitere Informationen lese Sie bitte den vorherigen Beitrag.

    Wir als Schule müssen der Testpflicht nachkommen. Wenn Sie Bedenken gegen die Testung in der Schule haben, so verweise ich auf meine vorherige Nachricht: „Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt.“ Ihr Kind kann an den Testtagen einen schriftlichen Nachweis der Teststelle im Original mitbringen, dass ein negatives Ergebnis vorliegt. Bitte achten Sie auf die 48-Stunden-Regelung. Digitale Nachweise senden Sie bitte ausschließlich an die Klassenlehrkraft. Dann braucht Ihr Kind an diesem Tag keinen Selbsttest durchführen.

    Ist der Selbsttest ungültig, wiederholt Ihr Kind diesen Test. Ist auch dieser zweite Test ungültig, werden wir Sie kontaktieren, damit Sie mit Ihrem Kind direkt zu einer Teststelle fahren können. Bitte teilen Sie uns dann das Ergebnis mit.

    Ebenso werden wir bei einem positiven Testergebnis Ihr Kind aus der Klasse holen und es in einen Raum in unserem Verwaltungstrakt bringen. Wir werden Sie daraufhin sofort informieren. Bitte bleiben Sie stets für uns erreichbar und teilen uns bitte Änderungen Ihrer Handynummern mit. Ihre Pflicht ist es dann, Ihr Kind schnellstmöglich abzuholen, um einen PCR-Test durchführen zu lassen. Kontakte mit Dritten sind zu vermeiden. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/Umgang_positiver_Selbsttest.pdf
    Allerdings besteht seit gestern Abend eine Meldepflicht eines positiven Selbsttests gegenüber dem Gesundheitsamt.

    Entsprechend der gestrigen Schulmail weise ich darauf hin, dass nicht getestete Schülerinnen und Schüler keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts haben. Die Formulare zur Betreuung in der nächsten Woche finden Sie hier (für Kinder, die in der OGTS angemeldet sind) oder hier (für Kinder, die nicht in der OGTS angemeldet sind). Am Anfang der nächsten Woche stelle ich die Antragsformulare der Folgewochen bereit.

    Hier finden Sie noch einmal die Datei mit der Übersicht der Unterrichtstage der einzelnen Gruppen.
  • Testpflicht

    Testpflicht

    Eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests besteht für alle in Schule tätigen Personen: Schüler und Schülerinnen, Lehrkräfte, OGTS-Personal, Integrationskräfte sowie Verwaltungs- und Reinigungspersonal. Die Testpflicht beginnt lt. Schulmail bereits in der nächsten Woche, also mit der Notbetreuung.
    Laut Schulministerium gilt Folgendes: „Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht / an der Notbetreuung teilnehmen.“
    Diese Testungen stellen neben „Schützen“ und „Impfen“ eine dritte Säule im Kampf gegen das Coronavirus dar. Daher ist es gut, wenn über diese Testungen auch in den Schulen frühzeitig positive Kinder und Personal erkannt werden können, um eine Verbreitung des Virus zu unterbinden.
    Wichtig: Bei einem positiven Ergebnis werden die betroffenen Personen isoliert und begeben sich in häusliche Quarantäne. Durch einen PCR-Test wird das Ergebnis des Selbsttests noch einmal überprüft.
    Hier finden Sie eine Übersicht zum Vorgehen bei einem positiven Selbsttest: https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/Umgang_positiver_Selbsttest.pdf
    Zunächst wird es an den Grundschulen wie bei den weiterführenden Schulen sogenannte „Stäbchen-Tests“ geben. (Nasenabstrich mit Wattestäbchen). Wichtig für Sie zu wissen: Lehrkräfte leiten diese Tests nur an! Sie dürfen sie weder durchführen noch korrigierend eingreifen! Die Kinder testen sich unter Anleitung also selbst!
    Bitte bereiten Sie Ihre Kinder auf die Selbsttests in der Schule vor! Selbstverständlich werden auch wir das in der Schule tun.
    Weitere Hinweise zu den Testungen finden Sie hier: Einsatz von Selbsttests an Schulen https://www.schulministerium.nrw/selbsttests
    Eine erste Hilfe und Orientierung für die Kinder stellt dieses Erklärvideo dar: https://www.hamburg.de/bsb/14961744/torben-erklaert-den-coronatest/
    Bitte besprechen Sie mit Ihren Kindern auch, dass sich niemand ein positives Ergebnis wünscht, dass es aber jeden und jede treffen kann! Wir möchten nicht, dass es zur Stigmatisierung von infizierten Menschen kommt! Wir haben bereits in den vergangenen Monaten oft mit den Kindern darüber gesprochen, wie sich betroffene Personen fühlen und dass das schlechte Gefühl durch psychischen und sozialen Druck verstärkt werden kann. Das möchten wir unbedingt unterbinden!
    Sicherlich haben Sie – wie auch wir – noch weitere Fragen. Wir hoffen, dass wir durch das Schulministerium noch weitere Informationen zu den Selbsttests erhalten werden und unsere Fragen beantwortet werden können.
  • Distanzlernen nach den Osterferien

    Distanzlernen nach den Osterferien

    Wie Sie der Presse entnehmen konnten, findet nächste Woche Distanzunterricht für alle Klassen statt.
    Sie erfahren von der Klassenlehrkraft, wie der Distanzunterricht in der nächsten Woche gestaltet wird.

    Es gibt wieder eine Notbetreuung für die nächste Woche. Bitte nutzen Sie den Antrag aus der 57. Nachricht, um Ihr Kind anzumelden. Senden Sie den Antrag bitte bis spätestens Samstag 16.00 Uhr an averbruchschule@dinslaken.de.

  • Wechselmodell nach den Osterferien

    Wechselmodell nach den Osterferien

    Ein sehr aufregendes Unterrichtsquartal liegt hinter uns. Zunächst sind wir in den Distanzunterricht gestartet, bevor wir vor einigen Wochen in den Wechselunterricht gehen durften. Diese Zeit verlangt uns allen viel ab. Ich danke Ihnen, dass Sie so viel Geduld, Flexibilität und Einsatzbereitschaft zeigen.

    Wie Sie gestern aus der Presse erfahren haben, wird das Wechselmodell fortgesetzt, wenn die Inzidenzzahlen es erlauben. Im Anhang dieser Nachricht finden Sie die Aufteilung der Tage nach A-/B-Gruppen. Wenngleich das Land zunächst den Wechselunterricht bis einschließlich 23.04.21 definiert, haben wir bereits bis zu den Sommerferien vorgeplant. Den Plan finden Sie hier.

    Anmeldungen für die OGTS- und Nicht-OGTS-Betreuung bis zum 23.04.2021 werden wir Ihnen in den nächsten Tagen bereit stellen.

  • Spendenaktion vor Weihnachten

    Spendenaktion vor Weihnachten

    Vor Weihnachten hat der Förderverein die Schulgemeinde dazu aufgerufen, etwas für Recife zu spenden. Leider musste das Martinsfest ausfallen, sodass kein Geld eingenommen werden konnte. Sehr viele haben sich daran beteiligt, sodass ingsesamt 971,02 € zusammen gekommen sind. Das ist ein toller Betrag, für den wir uns von Herzen bedanken! Durch Corona ist die Not nur noch größer geworden, sodass das Geld gut gebraucht werden kann. Insgesamt konnten wir so zusammen mit anderen Einnahmen 1758,77 € an Recife überweisen.
    Mehr Informationen sind auf der separaten Seite auf unserer Homepage zu finden.

  • Termine der einzelnen Gruppen bis zu den Osterferien

    Termine der einzelnen Gruppen bis zu den Osterferien

    Liebe Eltern,
    Planungssicherheit in Corona-Zeiten ist kaum gegeben. Und dies macht es für alle unfassbar schwierig.
    Einige Eltern haben schon Frau Moretti darauf angesprochen, was nach dem 05.03.21 passieren wird, da wir zunächst für zwei Wochen die Daten des Wechselunterrichts herausgegeben haben.
    Wir gehen davon aus, dass der Wechselunterricht auch in den kommenden Wochen fortgesetzt wird. Momentan steigt eher die 7-Tages-Inzidenz, so dass wir nicht davon ausgehen, dass es im Grundschulbereich weitere Lockerungen geben wird. Jedoch wissen wir nicht, was das Schulministerium weiter plant. Unsere Planungen und Aussagen sind damit unter Vorbehalt der Änderungen durch das Schulministerium.

    Für Ihre Planungssicherheit liste ich Ihnen nun die weiteren Wochen bis zu den Osterferien auf. Die Anmeldebögen für die Folgewochen werden wir am Montag herausgeben.
    Alle Betreuungsangebote bleiben so bestehen.

    KW 9 (bereits bekannt)
    Mo 01.03.: Gruppe A
    Di 02.03.: Gruppe B
    Mi 03.03.: Gruppe A
    Do 04.03.: Gruppe B
    Fr 05.03.: Gruppe B

    KW 10
    Mo 08.03.: Gruppe A
    Di 09.03.: Gruppe B
    Mi 10.03.: Gruppe A
    Do 11.03.: Gruppe B
    Fr 12.03.: Gruppe A

    KW 11
    Mo 15.03.: Gruppe A
    Di 16.03.: Gruppe B
    Mi 17.03.: Gruppe A
    Do 18.03.: Gruppe B
    Fr 19.03.: Gruppe B

    KW 12
    Mo 22.03.: Gruppe A
    Di 23.03.: Gruppe B
    Mi 24.03.: Gruppe A
    Do 25.03.: Gruppe B
    Fr 26.03.: Gruppe A

  • Coronabetreuungsverordnung

    Coronabetreuungsverordnung

    Vor wenigen Stunden wurde die neue Coronabetreuungsverordnung veröffentlicht. Sie finden die Verordnung hier.

    Demnach gilt ab Montag folgende Regelung:

    • Es gilt eine Maskenpflicht in der Schule. Die Maskenpflicht gilt auf dem Schulhof, in den Gängen, im Klassenraum und auch am Sitzplatz.

    • Die Kinder sollten eine medizinische Maske tragen. Das kann eine OP-Maske (meistens blau-weiß) sein. Sollte die medizinische Maske nicht passen, so kann auch eine Alltagsmaske getragen werden.

    • Denken Sie bitte daran, ihrem Kind auch Ersatzmasken mitzugeben – gerade wenn es auch in der Betreuung ist.

    • Während der Frühstückpause und dem Mittagessen darf auf dem Sitzplatz die Maske abgenommen werden.

     

    Des Weiteren gelten folgende Regelungen:

    • Da die Kinder Aufgaben zur selbstständigen Erledigung für den Distanztag erhalten, gibt es keine Hausaufgaben.

    • Statt Sport wird es Bewegungseinheiten in der Klasse am Platz oder verteilt auf dem Schulhof bzw. Bolzplatz geben.

    • Die Klassen 2 und 4 nutzen bitte den Eingang über den Bolzplatz, um zur Schule zu kommen und auch, um die Schule zu verlassen.

    • Die Klassen 1 und 3 kommen über die Rosenstraße auf den Schulhof und verlassen ihn darüber wieder.

     

    Der Elternsprechtag wurde aufgrund der langen Distanzzeit auf Ende April / Anfang Mai verschoben.

  • Wechselunterricht

    Wechselunterricht

    In diesem Beitrag erhalten Sie Informationen zu unserem Wechselmodell, das ab 22.02. für zunächst zwei Wochen an unserer Schule durchgeführt wird.
    Die Klasse wird halbiert und in zwei Gruppen A und B aufgeteilt. Sie erfahren per Nachricht von Ihrer Klassenlehrkraft, in welcher Gruppe Ihr Kind ist.
    Es wechseln sich Tage mit Präsenzunterricht und Distanzlernen ab.
    Montags: Gruppe A im Präsenzunterricht / Gruppe B lernt zuhause
    Dienstags: Gruppe B im Präsenzunterricht / Gruppe A lernt zuhause
    Mittwochs: Gruppe A im Präsenzunterricht / Gruppe B lernt zuhause
    Donnerstags: Gruppe B im Präsenzunterricht / Gruppe A lernt zuhause
    Freitags:
    Am 26.02. hat Gruppe A Präsenzunterricht / Gruppe B lernt zuhause
    Am 05.03. hat Gruppe B Präsenzunterricht / Gruppe A lernt zuhause
    Die 1. Klassen haben von Montag-Donnerstag 4 Stunden Unterricht und am Freitag 5 Stunden.
    Die 2. Klassen haben am Montag und Dienstag 5 Stunden und die restlichen Tage 4 Stunden.
    Die 3. Klassen haben täglich 5 Stunden Präsenzlernzeit.
    Die 4. Klassen haben von Montag-Donnerstag 5 Stunden Präsenzlernzeit und am Freitag 6 Stunden.
    Es findet ein gestaffelter Unterrichtsbeginn statt. Sie erhalten die konkreten Unterrichtszeiten durch die Lehrkraft Ihres Kindes.
    Betreuungsangebot
    Bei allen Betreuungsangeboten gilt: Bitte nutzen Sie diese nur, wenn Sie wirklich keine anderweitige Betreuung in Anspruch nehmen können.
    Unsere personellen Ressourcen im OGTS- sowie im Lehrerteam stoßen an ihre Grenzen, wenn wir neben dem Wechselunterricht noch mehrere Betreuungsgruppen von morgens an aufrecht erhalten müssen, damit die Infektionsketten noch niedrig gehalten werden können.
    Kinder mit Betreuungsvertrag können zu den üblichen Zeiten an den Präsenztagen sowie an den Tagen mit Distanzlernen beaufsichtigt werden. Diese Beaufsichtigung ist keinerlei Weise mit einem pädagogisch hochwertigen OGTS-Angebot vor Corona vergleichbar. Auch wird es keine Lernzeit geben.
    Bitte melden Sie Ihren Bedarf an averbruchschule@dinslaken.de bis Mittwoch, 17.02. 11 Uhr. Ein Vordruck befindet sich in dieser Nachricht. Dieser kann auch digital mit einem PDF-Reader bearbeitet und versandt werden.
    Kinder ohne Betreuungsvertrag können von 8.00 – 12.30 Uhr beim Distanzlernen in der Schule beaufsichtigt werden. Hierzu ist es zwingend erforderlich, dass Sie Ihren Bedarf für diese Notbetreuung begründen und den Antrag (vgl. Anhang) an averbruchschule@dinslaken.de bis Mittwoch, 17.02. 11 Uhr senden. Dieser kann auch digital mit einem PDF-Reader bearbeitet und versandt werden. Bitte warten Sie dann auf eine Rückmeldung unsererseits.
    Wir hoffen Ihnen damit zunächst ein wenig Planungssicherheit geben zu können.
    Hier finden Sie die entsprechenden Dokumente:
  • 4. Woche Distanzlernen

    4. Woche Distanzlernen

    Heute hat Frau Gebauer verkündet, dass das Distanzlernen sowie die Notbetreuung für die nächsten zwei Wochen fortgesetzt wird.

    Sie erhalten hiermit die Anmeldung zur Notbetreuung für die 5. Kalenderwoche. Die telefonische Anmeldung findet wieder am kommenden Donnerstag von 8:00 – 11.00 Uhr unter 02064 / 51104 statt. ( Bitte bedenken Sie, dass Ihr Kind aus organisatorischen Gründen schon vor 8 Uhr zu Schule kommen muss, damit die Kinder rechtzeitig in den Distanzunterricht um 8 Uhr starten können.)
    Antragsformular Notbetreuung 5. KW 2021

    Vielen Dank, dass Sie uns so zahlreich Rückmeldungen zum Distanzlernen gegeben haben. Ihr positives Feedback tat uns gut. Und auch die Wünsche und Anregungen haben wir gelesen und intern besprochen. Ich werde Ihnen hierzu in den nächsten Tagen eine Rückmeldung geben.

  • Distanzlernen + Anmeldung zur Notbetreuung

    Distanzlernen + Anmeldung zur Notbetreuung

    Beim ersten Lockdown fast vor einem Jahr war es für alle – für Sie, für die Kinder, für uns – der Sprung ins kalte Wasser. Wir haben es recht zügig geschafft, um uns gut aufzustellen. Es gab viele Angebote, die die Kinder in ihrem Tempo und zu ihrem eigenen Zeitpunkt erledigen konnten. In der Woche vor Weihnachten hat uns die Schließung sehr überrascht, die ganze Schulfamilie dachte an Weihnachten, an seine Lieben, an möglichst wenig Ansteckung, um mit Oma und Opa Weihnachten feiern zu können. Jeder war so angestrengt, dass wir uns auf das Üben und Wiederholen konzentriert haben.

    Jetzt im zweiten Lockdown können wir jedoch nicht knappe drei Wochen Themen vertiefen, sondern wir müssen im Lerninhalt weiter arbeiten. Aus dem ersten Lockdown haben wir mitgenommen, dass wir an zeitnahen Rückmeldungen von Lernergebnissen arbeiten müssen. Lerner brauchen gezielte und zeitnahe Rückmeldung, um weiterlernen zu können. Ebenso gab es wenige „synchrone Phasen“. So etwas wie Videokonferenz, in denen die Kinder ihre Anliegen und Fragen mitteilen können, die anderen Kinder sehen, neue Inhalte eingeführt oder besprochen werden.
    Dieses werden wir nun versuchen umzusetzen. Einige Kinder haben schon an Videokonferenzen teilgenommen, andere noch nicht. Einige Kinder und Eltern haben auch schon digital Rückmeldungen zu Lernergebnissen bekommen, andere noch nicht. Unser Bestreben im Laufe dieser Wochen ist es, dieses mit allen Kindern umzusetzen. Manche Klassen sind schon weiter, andere starten erst gerade.

    Es wird also analoge Lernaufgaben (Arbeitsblätter, -mappen, -hefte), digitale Lernaufgaben (auf der digitalen Pinnwand Padlet, im Schulmanager, Anton), das Einreichen ausgewählter Lernergebnisse im Schulmanager sowie Videokonferenzen in Kleingruppen geben. Guter Distanzunterricht ist für uns eine abgestimmte Mischung aus allem – angepasst an das Alter und den Lernstand Ihres Kindes – abgestimmt auf den Lerninhalt. Das wird bei Erstklässlern anders sein als bei Viertklässlern. Dazu erfahren wir Sie Näheres von den Klassenlehrkräften.

    Da dies auch für Sie teilweise „Neuland“ ist, möchten wir Ihnen Hilfen und Tipps an die Hand geben, wie das Distanzlernen besonders für die Neuerungen „Videokonferenz“ und „Einreichen von Lernergebnissen im Schulmanager“ noch besser gelingen kann.

    Videokonferenzen

    Videokonferenzen sollen vertrauensvoll ablaufen. Es ist die einzige Möglichkeit momentan, sich gegenseitig zu sehen und zu hören.

    • Suchen Sie einen möglichst ruhigen Arbeitsplatz für Ihr Kind aus. Hintergrundgeräusche stören Ihr Kind und auch die anderen.
    • Helfen Sie Ihrem Kind beim Einloggen und dem Freischalten von Video und Audio.

    Sie können Ihr Kind gerne im Hintergrund beobachten. Doch geben Sie ihm die Möglichkeit, alleine vor der Kamera zu sitzen. – Versuchen Sie sich mit Äußerungen zurückzuhalten. Es ist für Ihr Kind schon sonderbar genug, dass es von Ihnen während des Unterrichts beobachtet wird (für Klassen, die bereits Erfahrungen haben, ist dies nicht nötig). Ein Aufzeichnen der Videokonferenz mit einem Handy o.ä. oder einer Bildschirmaufnahme ist aus Datenschutzgründen strengstens verboten! Es wird nicht immer alles funktionieren. Das Gelingen einer Videokonferenz hat auch viele technische Faktoren, weswegen es auch mal nicht funktionieren kann. Bleiben Sie gelassen! Eine erste Hilfe ist https://dasfunktioniertnicht.de . Hier lernen wieder alle dazu, auch wir.

    Einreichen von Lernergebnissen im Schulmanager
    Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer wird Sie informieren, welche Arbeitsergebnisse über das Modul „Lernen“ im Schulmanager hochgeladen werden müssen. Damit wir auch wissen, wo Ihr Kind steht – was es verstanden hat und auch was nicht -, lassen Sie besonders diese Aufgaben ohne Ihre Hilfe bearbeiten. Korrigieren Sie diese Aufgaben bitte nicht! Kinder müssen ihre Lernwege selber gehen – auch Irr- und Umwege gehen. Sie werden von den Lehrkräften begleitet. Heben Sie Ihr Kind über „steile Berge“ drüber, gehen wir davon aus, dass es verstanden wurde. Und einige Zeit später tun sich dann die Lücken auf. Das möchten wir vermeiden!
    Vielen Dank
    Wir danken Ihnen, dass Sie so verantwortungsvoll mit dem Angebot der Notbetreuung umgehen. Viele von Ihnen schaffen es, Ihr Kind komplett zuhause zu betreuen oder es nur wenige Tage in die Notbetreuung zu geben. Wir danken Ihnen auch im Namen ganzen Schulfamilie, dass Sie diese herausfordernde Aufgabe auf sich nehmen!Anmeldung zur Notbetreuung vom 18.-22.01.21
    Die Anmeldung für die kommende Woche zur Notbetreuung findet am Donnerstag, 14.01. von 8:00 – 11:00 Uhr telefonisch unter 02064 51104 statt. Sie müssen dennoch einen schriftlichen Antrag einreichen. Diesen finden Sie ganz unten. Sollten Sie noch Fragen haben, so ist das Sekretariat trotz Schulschließung täglich besetzt. Am besten erreichen Sie uns am Vormittag.

    Eine letzte Info:
    Auch wenn Ihr Kind zuhause lernt, gilt weiterhin: Bitte melden Sie uns, wenn Ihr Kind an Corona erkrankt bzw. in Quarantäne ist. Wir sind verpflichtet, dem Land wöchentlich hierüber Auskunft zu geben. Herzlichen Dank!

    Anmeldung Betreuung KW 3