Monat: April 2021

  • Änderung des Wechselmodells

    Änderung des Wechselmodells

    Im Laufe des nächsten Monats soll eine kindgerechte Testmethode – die „Lolli-Tests“ eingeführt werden. Dazu ist es zwingend erforderlich, dass unser Wechselmodell angepasst wird. Ihr Kind hat Präsenz- und Distanzunterricht im täglichen Wechsel (Montag-Mittwoch-Freitag-Dienstag-Donnerstag). (Es gelten nicht mehr die festen Tage Montag/Mittwoch oder Dienstag/Donnerstag mit Freitag im Wechsel.)

    Den geänderten Plan ab dem 10.05.21 finden Sie hier.

  • Neues aus Liberdade in Recife

    Neues aus Liberdade in Recife

    Seit inzwischen schon Jahrzehnten setzt sich die Averbruchschule für das Schulprojekt Liberdade in Recife ein.

    Diese Woche erreichte uns ein neuer Brief mit Erfahrungsberichten von mittlerweile Erwachsenen Schülerinnen der Schule sowie einem Bericht der Schule, wie in Liberdade mit der Corona-Situation umgegangen wird.

         

  • Unterricht und Selbsttests ab dem 19.4.

    Unterricht und Selbsttests ab dem 19.4.

    Ab Dienstag, 20.04., findet das Wechselmodell statt. Den Plan dazu habe ich Ihnen noch einmal angehängt. Bitte denken Sie daran, dass am Montag, 19.04., schulfrei ist (Lehrergesundheitstag). Ihre Kinder bekommen keine Schulaufgaben. An alle OGTS-Eltern: Bitte melden Sie Ihren Betreuungsbedarf für Montag schnellstmöglich bei der OGTS schriftlich / mündlich / per E-Mail an.

    Wie bereits erwähnt, unterliegen alle Personen in der Schule der Testpflicht. Ihre Kinder und das gesamte Schulpersonal muss sich zwei Mal wöchentlich auf Corona testen. Das Land hat den Grund- und Förderschulen versprochen, sich schnellstmöglich um altersgerechte Tests zu bemühen. Bis dahin kommen die Tests zu Einsatz, die auch wir Erwachsene nutzen.

    Der Testpflicht werden wir wie folgt nachkommen: Montag und Mittwoch: Testung Gruppe A 1. Stunde Dienstag und Donnerstag: Testung Gruppe B 1. Stunde (In der nächsten Woche wird die 2. Testung der Gruppe A am Freitag stattfinden. Durch die Feiertage wird sich dies immer ein wenig verschieben)

    Es ist für alle eine weitere Herausforderung – sowohl für Ihre Kinder als auch für das schulische Personal. In dieser Woche habe ich die Kinder der Notbetreuung bei der Testung begleitet. Ja, es ist nicht schön. Es ist unangenehm. Es ist nicht kindgemäß. Es raubt Lernzeit. Doch die allermeisten Kinder haben dieses mit Bravour gemeistert und waren stolz auf sich. Natürlich leiten wir die Kinder pädagogisch an und gehen auf mögliche Ergebnisse ein. Für weitere Informationen lese Sie bitte den vorherigen Beitrag.

    Wir als Schule müssen der Testpflicht nachkommen. Wenn Sie Bedenken gegen die Testung in der Schule haben, so verweise ich auf meine vorherige Nachricht: „Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt.“ Ihr Kind kann an den Testtagen einen schriftlichen Nachweis der Teststelle im Original mitbringen, dass ein negatives Ergebnis vorliegt. Bitte achten Sie auf die 48-Stunden-Regelung. Digitale Nachweise senden Sie bitte ausschließlich an die Klassenlehrkraft. Dann braucht Ihr Kind an diesem Tag keinen Selbsttest durchführen.

    Ist der Selbsttest ungültig, wiederholt Ihr Kind diesen Test. Ist auch dieser zweite Test ungültig, werden wir Sie kontaktieren, damit Sie mit Ihrem Kind direkt zu einer Teststelle fahren können. Bitte teilen Sie uns dann das Ergebnis mit.

    Ebenso werden wir bei einem positiven Testergebnis Ihr Kind aus der Klasse holen und es in einen Raum in unserem Verwaltungstrakt bringen. Wir werden Sie daraufhin sofort informieren. Bitte bleiben Sie stets für uns erreichbar und teilen uns bitte Änderungen Ihrer Handynummern mit. Ihre Pflicht ist es dann, Ihr Kind schnellstmöglich abzuholen, um einen PCR-Test durchführen zu lassen. Kontakte mit Dritten sind zu vermeiden. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/Umgang_positiver_Selbsttest.pdf
    Allerdings besteht seit gestern Abend eine Meldepflicht eines positiven Selbsttests gegenüber dem Gesundheitsamt.

    Entsprechend der gestrigen Schulmail weise ich darauf hin, dass nicht getestete Schülerinnen und Schüler keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts haben. Die Formulare zur Betreuung in der nächsten Woche finden Sie hier (für Kinder, die in der OGTS angemeldet sind) oder hier (für Kinder, die nicht in der OGTS angemeldet sind). Am Anfang der nächsten Woche stelle ich die Antragsformulare der Folgewochen bereit.

    Hier finden Sie noch einmal die Datei mit der Übersicht der Unterrichtstage der einzelnen Gruppen.
  • Testpflicht

    Testpflicht

    Eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests besteht für alle in Schule tätigen Personen: Schüler und Schülerinnen, Lehrkräfte, OGTS-Personal, Integrationskräfte sowie Verwaltungs- und Reinigungspersonal. Die Testpflicht beginnt lt. Schulmail bereits in der nächsten Woche, also mit der Notbetreuung.
    Laut Schulministerium gilt Folgendes: „Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht / an der Notbetreuung teilnehmen.“
    Diese Testungen stellen neben „Schützen“ und „Impfen“ eine dritte Säule im Kampf gegen das Coronavirus dar. Daher ist es gut, wenn über diese Testungen auch in den Schulen frühzeitig positive Kinder und Personal erkannt werden können, um eine Verbreitung des Virus zu unterbinden.
    Wichtig: Bei einem positiven Ergebnis werden die betroffenen Personen isoliert und begeben sich in häusliche Quarantäne. Durch einen PCR-Test wird das Ergebnis des Selbsttests noch einmal überprüft.
    Hier finden Sie eine Übersicht zum Vorgehen bei einem positiven Selbsttest: https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/Umgang_positiver_Selbsttest.pdf
    Zunächst wird es an den Grundschulen wie bei den weiterführenden Schulen sogenannte „Stäbchen-Tests“ geben. (Nasenabstrich mit Wattestäbchen). Wichtig für Sie zu wissen: Lehrkräfte leiten diese Tests nur an! Sie dürfen sie weder durchführen noch korrigierend eingreifen! Die Kinder testen sich unter Anleitung also selbst!
    Bitte bereiten Sie Ihre Kinder auf die Selbsttests in der Schule vor! Selbstverständlich werden auch wir das in der Schule tun.
    Weitere Hinweise zu den Testungen finden Sie hier: Einsatz von Selbsttests an Schulen https://www.schulministerium.nrw/selbsttests
    Eine erste Hilfe und Orientierung für die Kinder stellt dieses Erklärvideo dar: https://www.hamburg.de/bsb/14961744/torben-erklaert-den-coronatest/
    Bitte besprechen Sie mit Ihren Kindern auch, dass sich niemand ein positives Ergebnis wünscht, dass es aber jeden und jede treffen kann! Wir möchten nicht, dass es zur Stigmatisierung von infizierten Menschen kommt! Wir haben bereits in den vergangenen Monaten oft mit den Kindern darüber gesprochen, wie sich betroffene Personen fühlen und dass das schlechte Gefühl durch psychischen und sozialen Druck verstärkt werden kann. Das möchten wir unbedingt unterbinden!
    Sicherlich haben Sie – wie auch wir – noch weitere Fragen. Wir hoffen, dass wir durch das Schulministerium noch weitere Informationen zu den Selbsttests erhalten werden und unsere Fragen beantwortet werden können.
  • Distanzlernen nach den Osterferien

    Distanzlernen nach den Osterferien

    Wie Sie der Presse entnehmen konnten, findet nächste Woche Distanzunterricht für alle Klassen statt.
    Sie erfahren von der Klassenlehrkraft, wie der Distanzunterricht in der nächsten Woche gestaltet wird.

    Es gibt wieder eine Notbetreuung für die nächste Woche. Bitte nutzen Sie den Antrag aus der 57. Nachricht, um Ihr Kind anzumelden. Senden Sie den Antrag bitte bis spätestens Samstag 16.00 Uhr an averbruchschule@dinslaken.de.